WIDERRUFSBELEHRUNG
Das Rücktrittsrecht besteht grundsätzlich, entfällt jedoch (§ 18 Abs 1 Z 1 und Z 11 FAGG)
- a) nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung.
Ist der Verbraucher zu einer Zahlung verpflichtet, entfällt das Rücktrittsrecht nur,
- wenn der Unternehmer nach einer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers mit der Vertragserfüllung begonnen hat und
- wenn der Verbraucher vor Beginn bestätigt hat, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er sein Rücktrittsrecht mit der Vertragserfüllung verliert.
- b) bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden (z.B. Downloads), wenn der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat.
Ist der Verbraucher zu einer Zahlung verpflichtet, entfällt das Rücktrittsrecht nur,
-
- wenn der Verbraucher dem Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist ausdrücklich zugestimmt hat und
- der Verbraucher bestätigt hat, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er durch den vorzeitigen Beginn der Vertragserfüllung sein Rücktrittsrecht verliert, und
- wenn der Unternehmer dem Verbraucher eine Bestätigung nach § 7 Abs 3 (Bestätigung des geschlossenen Vertrags auf dauerhaftem Datenträger aus der sich die angesprochene Zustimmung des Verbrauchers und seine Kenntnis vom Entfall des Rücktrittsrechts ergeben; inklusive sämtlicher Informationspflichten des § 4 FAGG) zur Verfügung gestellt hat.
Bei Benutzung des Onlineshops gilt folgende Sonderbestimmung für die Bereitstellung von digitalen Inhalten (§ 18 Abs 1 Z 11 FAGG):
Das Rücktrittsrecht besteht grundsätzlich, entfällt jedoch (§ 18 Abs 1 Z 1 und Z 11 FAGG) bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden (z.B. Downloads), wenn der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat. Die Vertragserfüllung beginnt sofort nach dem Kauf.
- Bei digitalen Inhalten gibt es keinen Erfüllungszeitraum. Daher entfällt das Rücktrittsrecht in dem Fall, dass der Verbraucher einer sofortigen Erfüllung (vor Ablauf der Rücktrittsfrist) zustimmt, sofort (und nicht erst nach vollständiger Leistungserbringung). Damit kann es in diesem Fall zu keiner anteiligen Kostentragungspflicht kommen.
- Mit Kauf des Produkts erklären Sie sich mit dieser Sonderbestimmung ausdrücklich einverstanden und nehmen zur Kenntnis, dass Sie durch den vorzeitigen Beginn der Vertragserfüllung Ihr Rücktrittsrecht verlieren.